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Nutzungsdauergutachten - Mehr Rendite für Ihre vermietete Immobilie!

Sparen Sie tausende Euro Steuern jährlich! Höhere Immobilienabschreibung durch gutachterlichen Nachweis einer geringeren Restnutzungsdauer deutschlandweit!

Ihre Vorteile

Wieviel Steuern können Sie sparen?

Das Nutzungsdauergutachten

Ein nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierter Sachverständiger erstellt Ihr Gutachten zum Nachweis einer tatsächlich kürzeren Nutzungsdauer gem. § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG und in Anlehnung an § 6 Abs. 6 Satz 1 Immobilienwertermittlungsverordnung, nach Prüfung der Gebäudeunterlagen, weiterer Objektparameter und optional einer Vor-Ort Besichtigung. Mit der Fast-Track Option dauert das nicht einmal zwei Wochen!

Nutzungsdauergutachten Rechner - Wieviel können Sie sparen?

„Bei der Suche nach Möglichkeiten, die Rendite meiner vermieteten Wohnung in Augsburg zu erhöhen bin ich auf das Thema „Nutzungsdauergutachten“ aufmerksam geworden. Thomsen Value wurde mir dann von einem Bekannten empfohlen. Nach der Beauftragung habe ich die notwendigen Fotos und Informationen zur Verfügung gestellt. Per Zoom wurden dann in wenigen Minuten alle offenen Fragen geklärt. Der Gutachter hat fehlende Unterlagen besorgt.
Zwei Wochen später wurde schon das Gutachten zugesendet. Die Investition in das Nutzungsdauergutachten habe ich schon im ersten Jahr wieder raus! Mehrere tausend Euro mehr im Jahr bei nur 30 Minuten Zeiteinsatz von meiner Seite. Hoch-professioneller Gutachter und jeden Euro wert! Jederzeit gerne wieder!“ 

Robert Luber, Augsburg

Ihre Ansprechpartner

Ihr Nutzungsdauergutachten wird von einem ISO 17024 zertifizierten Sachverständigen erstellt in Übereinstimmung mit den Anforderungen der Finanzämter.

Elaine & Sebastian
thomsen

Geschäftsführung

Sebastian Thomsen ist Ingenieur, ISO 17024-zertifizierter Immobiliensachverständiger und verantwortet neben der Gutachtenerstellung die Bereiche Marketing, Vertrieb und Unternehmensbeteiligungen.

Elaine Thomsen ist Betriebswirtin (BBA Hotelmanagement), Expertin für Business Process Excellence und verantwortet insbesondere die Bereiche Organisationsentwicklung, HR und Finanzen.

FAQs

In vielen Fällen kann schon ohne Besichtigung ein belastbares Nutzungsdauergutachten erstellt werden, wenn Sie alle notwendigen Fotos und Objektinformationen zur Verfügung stellen. Um Rückfragen zum Gutachten durch das Finanzamt zu minimieren kann es jedoch sinnvoll sein, eine Vor-Ort Besichtigung durchzuführen. Ebenfalls ist eine Besichtigung sinnvoll, wenn Bauschäden oder andere Gegebenheiten die wahrscheinliche Nutzungsdauer reduzieren können, damit dies im Gutachten zu Ihrem Vorteil sachgemäß Berücksichtigung findet.

Die Anfertigung Ihres Nutzungsdauergutachtens dauert i.d.R. 2-6 Wochen. Der größte Zeitfaktor stellt normalerweise die Unterlagenbeschaffung dar, bei der man von der Geschwindigkeit von Ämtern abhängt…. Besichtigungen können meist mit einem Planungsvorlauf von 2 Wochen, in Einzelfällen auch weniger, eingeplant werden.

Nutzungsdauergutachten sparen bares Geld, sind also eher als Investition zu sehen. Die Investitionshöhe variiert, je nachdem, welcher Leistungsumfang gewünscht ist. Üblicherweise amortisiert sich die Investition in ein Nutzungsdauergutachten schon im ersten Jahr. Je nach Aufwand startet die Investition in ein Nutzungsdauergutachten bereits ab 490 Euro. Die jährliche Erspsparnis liegt oft im vierstelligen Euro Bereich.

Rufen Sie an (0221-2925-4030) oder schreiben Sie uns eine E-Mail (anfrage@thomsenvalue.de) um mehr über die Preise zu erfahren!

Nutzen Sie für eine erste Einschätzung den Nutzungsdauer-Rechner hier auf der Homepage. Hierin werden einige Vereinfachungen vorgenommen, jedoch lässt sich aus dem Ergebnis eine klare Tendenz ablesen. Erst nach der positiven Vorprüfung akzeptieren wir den Gutachtenauftrag. Im eigentlichen Gutachten wird sehr viel detaillierter auf viele Faktoren eingegangen, die die Nutzungsdauer einer Immobilie beeinflussen, neben dem allgemeinen Modernisierungszustand sind das z.B. auch besonders die tragenden Gebäudebestandteile oder auch mögliche Nachfolgenutzungen. Wichtig für Sie: Nur wenn sich im fertigen Gutachten ein deutlicher Vorteil durch das Gutachten abzeichnet (AfA >= 2,4%) wird das Gutachten berechnet! Das bedeutet für Sie eine maximale Investitionssicherheit!

Die Reduzierung der Restnutzungsdauer setzt eine positive Einzelfallprüfung durch das Finanzamt voraus. Die Beweisführung liegt hierbei in Ihrer Hand. Ein Gutachten von einem ISO 17024 zertifizierten Sachverständiger (oder einem öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständiger) über den Nachweis einer tatsächlich geringeren Restnutzungsdauer wird im Regelfall akzeptiert, wenn die formalen Vorschriften eingehalten werden. Bei Rückfragen vom Finanzamt oder in Einspruchsverfahren unterstützen wir Sie weiterhin gerne. Hierzu kommt es allerdings sehr selten.

Das kann viele Gründe haben. Das Gros der Steuerberater ist fokussiert auf die laufende (verwaltende) Steuerberatung und kämpft mit Personalnot. Auch fehlt die Incentivierung der aktiven Steuer-Spar-Beratung. Das Honorar eines Steuerberaters bemisst sich eben nicht an der Höhe der eingesparten Steuern. Das Honorar des StB ist identisch ob nun eine Nutzungsdauer von 50 Jahren oder eine geringere bei der Berechnung der AfA zu Grunde gelegt wird. In 100% der Fälle haben die Berater unserer Kunden die ausführlichen Gutachten begrüßt, weil diese im Regelfall ohne Rückfragen akzeptiert werden. Tipp: Nehmen Sie die Steuerung der Renditeoptimierung Ihrer Immobilien in die eigene Hand. Hierzu gehört auch, dass Sie Ihren Steuerberater dabei unterstützen für Sie Steuern zu sparen! Wenn Sie das Gefühl haben, dass Ihr Steuerberater nur verwaltet, aber nicht berät, suchen Sie sich einen anderen Steuerberater.

Nein, nur wenn sich aus dem Gutachten eine rechnerische Steuerersparnis ergibt (>=0,4% Vorteil), liefern wir das Gutachten aus und berechnen dieses. Sie profitieren hier also einer maximale Investitionssicherheit!

Die gesetzliche Abschreibungsdauer von Immobilien im Privatbesitz beträgt im Regelfall 50 Jahre ab Nutzen-/Lasten-Übergang, d.h. ein Gutachten führt zu einem Vorteil, wenn diese gesetzliche Abschreibungsdauer unterschritten wird. Das ist bei Wohnimmobilien oft der Fall bei Baujahren vor 1990, bei Gewerbeimmobilien können wir selbst bei Baujahren um 2010 noch geringere wirtschaftliche Nutzungsdauern gutachterlich ausweisen. Benutzen Sie für eine erste Indikation den Rechner auf dieser Seite und Nutzen Sie die Möglichkeit für ein persönliches Gespräch mit uns!

Die Nutzung des Rechners ist für Sie kostenfrei. Sie investieren nur in das Gutachten, wenn sich nach Gutachtenerstellung eine klare, rechnerische Steuerersparnis ergibt.

Ja! Das Gutachtenhonorar ist in voller Höhe absetzbar.

Sie können die kürzere Restnutzungsdauer auch ansetzen, wenn Sie die Immobilie schon einige Jahre besitzen. Abgeschrieben wird dann vom Restbuchwert. Ggf. ist es sogar möglich die Steuerbescheide vorangegangener Jahre auf Basis des Gutachtens korrigieren zu lassen, um sogar rückwirkend von der gutachterlichen Nutzungsdauerreduzierung zu profitieren! Fragen Sie hierzu Ihren steuerlichen Berater.